Naturdenkmale
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Was ist ein Naturdenkmal?
Naturdenkmale sind gemäß § 28 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch Rechtsverordnung festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis 5 ha, deren besonderer Schutz
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit
erforderlich ist. Als Einzelschöpfungen der Natur kommen insbesondere Felsen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Quellen, Wasserläufe, alte und seltene Bäume, Baumgruppen und Alleen in Betracht.
Als Naturdenkmal können u. a. Einzelbäume als auch Baumgruppen geschützt werden, die besonders typisch oder prägnant sind. Bäume, die sich von anderen Bäumen ihrer Art durch ihr Alter und ihre individuellen Eigenheiten unterscheiden und sich somit wegen ihrer Besonderheit von anderen Objekten wesentlich abheben.
Der gesetzliche Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein absolutes Veränderungsverbot.
Bestehende Naturdenkmale im Rhein-Lahn-Kreis