Soziale Leistungen
![]() |
Soziale Leistungen
Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.
Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und in den §§ 61 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gesetzlich geregelt. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind vorrangig und die Sozialhilfe kann nur den anderweitig ungedeckten Bedarf an Pflegehilfe übernehmen. Die Hilfe zur Pflege wird nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
Leistungen der Hilfe zur Pflege:
- Hilfsmittel
- Pflegegeld nach § 64 SGB XII
- Kosten für eine besondere Pflegekraft gemäß § 65 SGB XII
- Aufwendungen für eine Pflegeperson gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 SGB XII)
- Beihilfen gemäß § 65 Abs. 1 Halbsatz 2 SGB XII
- Alterssicherung der Pflegeperson gemäß § 65 SGB XII
- Entlastung der Pflegeperson
- Hauswirtschaftliche Hilfen
- Teilstationäre- und Kurzzeitpflege
- Vollstationäre Pflege
Informationen zu Anbietern, Institutionen und Hilfearten finden Sie unter:
- Sozialportal Rheinland-Pfalz
- Onlinesuche Rheinland-Pfalz
- Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Hier finden Sie Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz:
Ansprechpartner für Auskünfte und Antragstellung bei Leistungen in Alten- und Pflegeheimen:
Frau Linda Gemmer
Herr Marcus Müller
Herr Alexander Schmaglinski
Herr Joachim Gerlach
Ansprechpartner für Auskünfte und Antragstellung bei Leistungen im häuslichen Umfeld:
Frau Ingrid Kopper-Klein
Ansprechpartner / -in
Herr Joachim Gerlach



Zimmer: 209
Herr Marcus Müller



Zimmer: 217
Herr Alexander Schmaglinski



Zimmer: 206