Elterngeld und ElterngeldPlus
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Elterngeld und ElterngeldPlus
Elterngeld kann auf Antrag vom Tag der Geburt bis längstens zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Die Eltern haben insgesamt Anspruch auf mindestens 2 und höchstens 12 bzw. 14 Lebensmonate des Kindes.
Das Elterngeld beträgt bei Vorliegen aller Leistungsvoraussetzungen monatlich mindestens 300 Euro (Mindestbetrag) und kann bis zu einem Monatsbetrag von 1.800,00 Euro (Höchstbetrag) gezahlt werden.
Während des Bezuges von Elterngeld kann eine Tätigkeit von bis 30 Stunden wöchentlich ausgeübt werden; das Einkommen hieraus ist beim Elterngeld zu berücksichtigen.
Mit dem ElterngeldPlus kann die Bezugszeit des Elterngelds verlängert werden, aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Die Höhe des ElterngeldPlus liegt bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrags, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde.
Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner/in gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner/in:
Buchstabe A – G: Frau Marita Stotz
Zimmer: 133
Telefon: 02603/972-234
Fax: 02603/972-6234
Email: marita.stotz [at] rhein-lahn.rlp.de
Buchstabe H – N: Herr Werner Metz
Zimmer: 126
Telefon: 02603/972-108
Fax: 02603/972-6108
Email: werner.metz [at] rhein-lahn.rlp.de
Buchstabe O – Z: Frau Tamara Schindler
Zimmer: 133
Telefon: 02603/972-534
Fax: 02603/972-6534
Email: tamara.schindler [at] rhein-lahn.rlp.de
Für persönliche Vorsprachen bitten wir Sie einen Besprechungstermin zu vereinbaren.
Informative Links, insbesondere zur Berechnung des Elterngeldes finden Sie unter: http://www.bmfsfj.de/ und www.familien-wegweiser.de
Ansprechpartner / -in
Herr Werner Metz



Zimmer: 126
Frau Tamara Schindler



Zimmer: 133
Frau Marita Stotz



Zimmer: 133