Sammlungswesen
![]() |
Sammlungswesen
Haus- und Straßensammlungen sind erlaubnispflichtig.
Voraussetzung für die Durchführung einer Sammlung ist:
- formloser, schriftlicher Antrag,
- Antrag soll spätestens einen Monat vor dem für die Sammlung vorgesehenen Zeitpunkt bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden.
Welche Angaben sind für die Erteilung der Sammlungserlaubnis erforderlich?
- Veranstalter der Sammlung ( Name, Wohnort, Geburtsdatum, Vereine: Name, Anschrift, Ansprechperson),
- Sammlungszweck,
- Sammlungszeitraum,
- Sammlungsgebiet,
- Art der Sammlung (Haus-, Straßensammlung, Warenvertrieb),
- Angaben, wer vom Veranstalter mit der Durchführung der Versammlung beauftragt wird.
Wer erteilt die Erlaubnis?
- Sammlungen innerhalb des Kreises werden von der Kreisverwaltung erteilt,
- überregionale Sammlungen werden von der Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion (ADD), Postfach 1302, 54203 Trier erteilt.
Weitere Informationen:
Die nachfolgend aufgeführten Dokumente stehen Ihnen im Adobe Format als pdf-Dateien zur Verfügung. Um diese Dateien anzeigen zu können, benötigen Sie den kostenlos erhältlichen Adobe Reader. Diesen können Sie mit Klick auf das Logo herunterladen: | ||||
|
Ansprechpartner / -in
Abteilung: Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Herr Carsten Lunkenheimer
Telefon: (02603) 972-138
Fax: (02603) 972-6138
Email:
Zimmer: E 10
Herr Carsten Lunkenheimer



Zimmer: E 10