Nr. 160 / Rhein-Lahn-Kreis. Am 1. September 2018 ist die zweite Rate der Abfallgebühr fällig! Darauf macht die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft aufmerksam. Die Abfallwirtschaftsberater empfehlen allen Gebührenzahlern, ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Wer ein solches Lastschriftmandat erteilt hat, muss sich um nichts kümmern – die Gebühren für die Abfallentsorgung werden automatisch abgebucht. Das Lastschriftmandat muss der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft schriftlich vorliegen. Einen Vordruck findet man auf der Homepage www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de unter dem Menüpunkt Service/Anträge. Wenn kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, sind die Gebühren unter Angabe des Kassenzeichens/Mandatsreferenz (siehe Gebührenbescheid) auf das Konto des Abfallwirtschaftsbetriebes zu überweisen. Die Gebühr muss fristgerecht überwiesen werden, da ansonsten eine Mahnung erfolgt.
Weitere Informationen: Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, Tel.: 02603/972-301, Fax: 02603/972311.