Beeinträchtigte Kinder können angemeldet werden


Beeinträchtigte Kinder können angemeldet werden


Nr. 145 / Rhein-Lahn-Kreis.
Eltern und Erziehungsberechtige, deren Kinder in ihrer körperlichen und motorischen Entwicklung und Bereich der Bewegung schwer beeinträchtigt sind, können diese in der Zeit vom 26. August bis zum 6. September an der jeweils zuständigen Grundschule anmelden. Eine diesbezügliche Beratung kann in der Christiane-Herzog-Schule, Staatlich anerkannte Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in freier Trägerschaft, Neuwieder Straße 21 b, 56566 Neuwied-Engers, Tel.: 02622/892-26-80, vereinbart werden. Alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 1. Juli 2013 und dem 31. August 2014 geboren sind, sind zum Schulbesuch anzumelden. Kinder, die zwischen dem 1. September und dem 31 Dezember 2020 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Es besteht die Möglichkeit der internatlichen Aufnahme.