Bienen, Hummeln und Hornissen sind besonders geschützt
Nr. 119 / Rhein-Lahn-Kreis. Bienen, alle heimischen Arten der Hummel und auch Hornissen gehören zu den besonders geschützten Tierarten. Dies hat zur Folge, dass es verboten ist, diese Tiere zu fangen, zu verletzen und zu töten oder ihre Nist-, Wohn- und Zufluchtsstätten zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören. Darauf macht jetzt die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Lahn-Kreises erneut aufmerksam.
Dennoch kann es vorkommen, dass störende Nester dieser Insekten entfernt werden müssen. Für diese Fälle bedarf es einer besonderen Genehmigung („Befreiung“) durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Frau Ott, Tel.: 0261 / 120-2207, E-Mail: jutta.ott@sgdnord.rlp.de). Für das Entfernen von Wespennestern ist ist eine solche Genehmigung nicht notwendig. Dennoch dürfen auch Wespen nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Deshalb sollten auch in den Fällen der Entfernung von Wespennestern Fachleute die notwendigen Arbeiten durchführen. Insgesamt gilt: Ob Wespen-, Bienen-, Hummel- oder Hornissennester – sollte ungerechtfertigter Weise ein Nest entfernt werden, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Auskünfte erteilt die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Herr Hübner, Tel.: 02603/972-370, E-Mail: manfred.huebner@rhein-lahn.rlp.de.