Dorferneuerung: Zuschüsse auch für private Maßnahmen
Nr. 140 / Rhein-Lahn-Kreis. Seit Jahren fördert das Land Rheinland-Pfalz Maßnahmen der Dorferneuerung/Dorferhaltung auch im privaten Bereich. Darauf weist die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hin. Dies dient vorrangig der Wiederherstellung ortstypischer Gebäude, um eine ansprechende Gestaltung alter Ortskerne. Die Förderung soll die Mehrkosten einer bautraditionellen Sanierung decken und darüber hinaus eine zusätzliche Unterstützung für die Gesamtmaßnahme darstellen. Das kann sich lohnen: Bei einer bis zu 35-prozentigen Förderung ist eine Zuwendung von bis zu 30.000 Euro je Gebäude möglich
Die Förderung setzt ein Dorferneuerungskonzept der Gemeinde voraus. Des Weiteren muss es sich bei dem zu fördernden Objekt um ein älteres, ortsbildprägendes Gebäude (Wohn- und/oder Nebengebäude) handeln. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder sonstig dinglich Nutzungsberechtigte. Damit ein Antrag gestellt werden kann, müssen mindestens 7.669 Euro förderfähige Kosten entstehen. Mit der Maßnahme darf erst nach abschließender Entscheidung über den Antrag begonnen werden.
Im privaten Bereich können beispielsweise verstärkt gefördert werden: die Erneuerung bzw. der Aus- und Umbau von älteren orts- und landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen, die Nutzungsänderung leerstehender, freiwerdender Gebäude bzw. Wohnungen, die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden (ehemals) land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb, der Abriss nicht erhaltenswerter Bausubstanz oder die Anpassung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe. Aber auch Nachbarschaftsläden können gefördert werden.
Informationen und Antragsvordrucke sind bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises (Tel.: 02603/972-185, Internet: www.rhein-lahn-kreis.de) sowie bei den Verbandsgemeinden erhältlich.Die Anträge sind über die Orts- oder Verbandsgemeindeverwaltungen an die Kreisverwaltung zu richten.