Nr. 240 / Rhein-Lahn-Kreis. Die Kreisverwaltung Rhein-Lahn bietet die Möglichkeiten, so Landrat Frank Puchtler, Fahrzeuge über das Online-Portal zuzulassen. Des Weiteren kann ein Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt werden. Möglich ist auch die Wiederzulassung, Umschreibung und Adressänderung auf der Internetseite. Für diese Vorgänge ist ein neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion und dazu gehörigem Lesegerät nötig. Die Funktion, ein Wunschkennzeichen zu reservieren, ist auch ohne einen neuen Personalausweis möglich und kann ebenso auf der Seite getätigt werden.
Weitere Infos gibt es unter www.rhein-lahn-kreis.de unter KFZ-Onlinedienste.