Nr. 242 – Rhein-Lahn-Kreis. Die von Landrat Frank Puchtler gegründete Aktionsgemeinschaft/ Expertengremium „Schwarzwild“ tagt regelmäßig im Kreishaus. Thema war unter anderem die Afrikanische Schweinepest. Aktueller Sachstand: Nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen in Belgien, herrscht unter der Jägerschaft Unsicherheit. Was ist bei einem Fallwildfund mit ungeklärter Todesursache zu tun? Nur ca. fünf Prozent der verendeten Wildschweine werden in der Regel beprobt. Ziel muss es sein, diese Zahlen zu erhöhen, um frühzeitig einen großflächigen Ausbruch der Schweinepest in Deutschland zu verhindern. Bei einem Fallwildfund entnimmt der Jäger oder der mit der Probe Beauftragte mit einem so genannten Probenset Blut aus der Brusthöhle des verendeten Tieres. Diese Probe wird dann beim Landesuntersuchungsamt eingereicht und dort innerhalb von 24 Stunden untersucht. Diese Probensets sind beim Veterinäramt erhältlich und werden auch auf Vorrat heraus gegeben. Außerdem stehen sie bei Polizei- und Forstämtern zur Verfügung. Die Ergebnisse werden an das Veterinäramt gemeldet. Hier werden bei positivem Befund die weiteren Maßnahmen koordiniert. Diese reichen von der Einrichtung von Sperrgebiete bis hin zu einer gezielten Suche weiterer verendeter Sauen. Das Merkblatt zur Vorgehensweise bei einem Fallwildfund ist auf www.rhein-lahn-kreis.de hinterlegt. Die Nummer des Tierseuchen-Notfallhandys des Rhein-Lahn-Kreises lautet: 0157 36 29 40 71.
Das Probenset ist im Veterinäramt, aber auch bei Polizei und Forstamt erhältlich.