Nr. 433 - Rhein-Lahn-Kreis. Für den Fall weiter steigender Infektionszahlen hat das Land, wie Landrat Frank Puchtler informiert, einen Präventions-Stufenplan als „Corona Warn- und Aktionsplan RLP“ beschlossen.
Dieser ist in drei Gefahrenstufen gegliedert, der 7-Tage Inzidenz-Stufen auf Ebene der Landkreise vorsieht:
Gefahrenstufe 1 (gelb): > 20 Fälle pro 100.000 Einwohner
Gefahrenstufe 2 (orange): > 35 Fälle pro 100.000 Einwohner
Gefahrenstufe 3 (rot): > 50 Fälle pro 100.000 Einwohner
Der Inzidenzwert gibt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen an.
Bei Gefahrenstufe 1 (gelb - mehr als 20 Fälle pro 100.000 Einwohner) ist auf die Einhaltung bestehender Maßnahmen, insbesondere der AHA-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen), Hygienekonzepte und der konsequenten Lüftung baulicher Einrichtungen hinzuweisen.
Bei Gefahrenstufe 2 (orange - mehr als 35 Fälle pro 100.000 Einwohner), sieht der Stufenplan die Einrichtung einer regionalen Task Force aus Vertretern der betroffenen Kommune und der Landesregierung vor. Die Mitglieder der Landesregierung setzen sich aus Vertretern des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, des Ministeriums des Innern und für Sport, des Ministeriums für Bildung, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, der Kommunalen Spitzenverbände und der Polizei zusammen. Sollte der Rhein-Lahn-Kreis die Gefahrenstufe 2 (orange) erreichen, wird die regionale Task Force, bestehend aus den Vertretern des Landes und den Vertretern der Kommune, der Ordnungsbehörde und des Gesundheitsamtes einberufen. Die Task Force erarbeitet genaue Empfehlungen für Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung des regionalspezifischen Infektionsgeschehens, um einem weiteren Anstieg der Corona-Infektionen im Landkreis entgegenzuwirken.
Bei Gefahrenstufe 3 (rot - mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner) wird der Kreis als Risikogebiet eingestuft und es sind weitere einschränkende Maßnahmen erforderlich, welche in der regionalen Task Force, abhängig vom regionalspezifischen Infektionsgeschehen, abgestimmt werden. Beispielsweise könnten weitere Kontaktreduzierungen oder eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen per Allgemeinverfügung ausgesprochen werden.