Kreis beantragt Zuwendung vom Land


Nr. 340 – Rhein-Lahn-Kreis. Die Landkreise sind zuständig für den überörtlichen Brandschutz, die überörtliche allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung besteht die Verpflichtung, vorbeugende Maßnahmen bei einem Ausfall der kritischen Strom-Infrastruktur zu treffen. Mit einem mobilen Notstromaggregat können in einem Schadensfall vielfältige Maßnahmen getroffen werden, z.B. Einspeisung in Notunterkünfte, Unterstützung der Einsatzlogistik, etc.

Landrat Frank Puchtler hat einen Antrag auf Zuwendung des Landes für die notwendige Ersatzbeschaffung des vorhandenen Notstromaggregats gestellt.