Radweg-Urteil zum Lückenschluss rechtskräftig


 Radweg-Urteil zum Lückenschluss rechtskräftig

Nr. 023  / Rhein-Lahn-Kreis. Nach dem Verzicht auf Berufung ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zum Radweg-Lückenschluss im Lahntal zwischen Geilnau und Laurenburg jetzt rechtskräftig. Damit hat der Rhein-Lahn-Kreis, so Landrat Frank Puchtler, rechtlich „Grünes Licht“ für die Realisierung des Lückenschlusses. Als nächste Schritte können jetzt der Förderantrag beim Land Rheinland-Pfalz gestellt und die Ausführungsplanung auf den Weg gebracht werden