Das Gesundheitsamt informiert


Nr. 303 – Rhein-Lahn-Kreis. Aktuell kommt es aufgrund der Sommerferien vermehrt zu Rückreisen aus Urlaubsgebieten.  Das Gesundheitsamt möchte die Bürgerinnen und Bürger an die Meldepflicht erinnern, die durch die  10. Corona-Bekämpfungs-Landesverordnung begründet ist.

Bei Rückreisen aus bestimmten Ländern ist die Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne erforderlich. Es besteht, die Möglichkeit diese Quarantäne mit einem Negativbefund eines Abstriches (PCR-Test, molekulargenetischer Test) zu umgehen. Dieser Abstrich muss in Eigenleistung erfolgen und wird nicht von der Krankenkasse bezahlt. Er darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in einem EU-Staat oder in einem vom RKI genannten Staat durchgeführt worden sein. Das Testergebnis ist dem Gesundheitsamt per Fax oder per Mail zuzustellen. Reiserückkehrer sind verpflichtet, sich telefonisch unter der Nummer 02603-972555 oder auf der Internetseite der Kreisverwaltung  www.rhein-lahn-kreis.de zu melden.

Die Länder und Urlaubsgebiete, bei denen eine Quarantäne zwingend erforderlich und eine Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtend ist, können auf der Internetseite des Robert Koch Institutes www.rki.de eingesehen werden.