Nr. 31 – Rhein-Lahn-Kreis. Anfang Februar werden an die Grundstückseigentümer im Rhein-Lahn-Kreis wieder die Bescheide über die Abfallgebühren versandt. Fällig wird die Gebühr wie üblich in zwei Teilraten und zwar zum 1. März und 1. September 2021. Die Abfallgebühren bleiben, wie Landrat Frank Puchtler informiert, im Jahr 2021 weiterhin stabil.
Die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn bittet die Bürgerinnen und Bürger ihre Bescheide zu prüfen. Auch auf der Rückseite der Gebührenbescheide sind wichtige Informationen und Erläuterungen zu finden. Eine Gebührenübersicht mit den Haushaltstarifen ist im Abfall-Info 2021 auf der Seite 10 sowie unter www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de zu finden. Soweit Änderungswünsche zur Gebührenfestsetzung bestehen, bittet die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft um eine schriftliche Mitteilung innerhalb eines Monats unter Angabe des Kassenzeichens: per Brief: Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, Fax: 02603/972-311 oder E-Mail: abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de
Aus Kostengründen werden keine Fälligkeitsanzeigen zur zweiten Fälligkeit am 1. September verschickt. Über eine pünktliche Zahlung der Abfallgebühr braucht man sich keine Sorgen zu machen, wenn man der Abfallwirtschaft Rhein-Lahn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat. Dieses Mandat ist völlig ohne Risiko, da es jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Über die rechtzeitige Zahlung der Abfallgebühren braucht man sich fortan keine Gedanken mehr zu machen.