Nr. 765 – Rhein-Lahn-Kreis. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Vorsprachen bei der Ausländerbehörde des Rhein-Lahn-Kreises nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
Die Termine für bestimmte Dienstleistungen können ab sofort auch online über unsere Homepage www.rhein-lahn-kreis.de vereinbart werden.
Sollte Ihnen eine Online-Terminvereinbarung nicht möglich sein, können Termine auch weiterhin telefonisch unter den bekannten Rufnummern der Sachbearbeiter vereinbart werden.
Bitte achten Sie auf die Maskenpflicht und bringen Ihren Impfnachweis mit.