Sperrmüll nicht zu früh bereitstellen


Nr. 504 – Rhein-Lahn-Kreis. Sperrmüll aus privaten Haushaltungen holt die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn zweimal pro Jahr auf Abruf ohne zusätzliche Gebühr ab. Damit die Sperrmüllabfuhr reibungslos verläuft und das Stadtbild bzw. Ortsbild so wenig wie möglich durch die Sperrmüllansammlungen beeinträchtigt wird, bittet die Abfallwirtschaft folgende Regeln zu beachten:
Der Sperrmüll muss am Tag der Abholung ab 6 Uhr gut sichtbar bereitgestellt sein. Dabei ist der Sperrmüll so zu positionieren, dass er gut abzutransportieren ist, den Verkehr nicht behindert und Passanten und spielende Kinder nicht gefährdet. Die Müllwerker beginnen ihre Tour um 6 Uhr und sind dann den ganzen Tag unterwegs, um den Sperrmüll an den angemeldeten Grundstücken einzusammeln. Es ist ratsam, den Sperrmüll erst am Morgen des Abfuhrtages bereitzustellen. Wem die Bereitstellung morgens zu so früher Stunde nicht möglich ist, sollte jedoch den Sperrmüll frühestens am Abend vor der Abfuhr an die Straße stellen.

Je länger der Sperrmüll draußen steht, umso größer die Gefahr, dass sich weitere Abfälle dazu gesellen. Die Müllwerker nehmen jedoch nur die Teile mit, für die die Abholung beantragt wurde. Für die ordnungsgemäße Entsorgung der zusätzlich bereitgestellten Abfälle ist dann der Grundstückeigentümer verantwortlich.

Leider halten sich nicht alle an diese Vorgabe. Häufig wird Sperrmüll schon mehrere Tage vor dem eigentlichen Abholtermin abgestellt. So beeinträchtigt der Abfall länger als nötig das Stadtbild, und er wird immer wieder von Passanten nach verwertbaren Materialien durchsucht und dabei über eine größere Fläche verteilt.
Einfacher können noch verwendbare Gegenstände über die Gebrauchtwaren-Börse der Abfallwirtschaft Rhein-Lahn auf www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de gesucht und angeboten werden.

Fragen zu diesem oder einem anderen Thema beantworten die Abfallwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises unter der Telefonnummer 02603/972301.