Nr. 200 - Rhein-Lahn-Kreis. Seit dem 16. Mai 2022 werden im Rhein-Lahn-Kreis Befragungen zum Zensus durchgeführt. Die ehemals als „Volkszählung“ geläufige Erhebung ist unter Mitwirkung kommunaler Erhebungsstellen ein gemeinsames Projekt der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Der Zensus 2022 stellt einerseits eine registergestützte Bevölkerungszählung auf Basis von Stichproben dar. Diese persönliche Befragung wird per Einwurf angekündigt. Zeitgleich findet aktuell auch die Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus statt, im Zuge derer alle Haus- und Wohnungseigentümer durch das Statistische Landesamt schriftlich zur Auskunft aufgefordert werden. Es ist also durchaus möglich, dass in der nächsten Zeit manche Bürgerinnen und Bürger mehrfach zur Auskunft gebeten werden, zur Gebäude- und Wohnungszählung als auch im Rahmen der Haushaltebefragung.
Die Kommunen wirken dabei aktiv bei der der Durchführung der Bevölkerungszählung mit und sind zudem für die Erhebung der Sonderbereiche wie Wohnheime oder Gemeinschaftsunterkünfte zuständig. Für diesen Zweck wurde in Nassau eine Zensus Erhebungsstelle eingerichtet (wir berichteten).
Im Rhein-Lahn-Kreis werden nach Zufallsprinzip circa 10 % der Bevölkerung persönlich befragt. Eigens bestellte Erhebungsbeauftragte kündigen sich bei den Hauhalten über Einwurf-Anschreiben zur Befragung an und können sich jederzeit entsprechend ausweisen. „Es werden weder Vermögenswerte noch Bankverbindung abgefragt“, so der Leiter der Erhebungsstelle Markus Kasnitz. „Die Befragungen erfolgen möglichst kontaktarm und dauern in der Regel nur wenige Minuten. Dazu muss auch niemand in die Wohnung gelassen werden.“
Es besteht grundsätzlich Auskunftspflicht. Stellvertretend können Personen auch die Auskunft über weitere Haushaltsmitglieder erteilen. Den vollständigen Fragebogen zu individuellen Bevölkerungsmerkmalen reichen die Befragten, nach Übergabe durch die Erhebungsbeauftragten, dann im Nachgang eigenverantwortlich ein. Bis in den November werden zudem Wiederholungs-Befragungen durchgeführt. Dabei sind gut 4 % der Haushalte aufgefordert, die Fragen zur Bevölkerungszählung erneut zu beantworten. Dies gilt rein der Qualitätsüberprüfung.
Es wird um Mitwirkung gebeten. Schließlich geht es um die zukunftssichere Gestaltung im Rhein-Lahn-Kreis. Die erhobenen Daten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und zügig gelöscht.
Sie erreichen die Zensus Erhebungsstelle des Rhein-Lahn-Kreises telefonisch unter 02604-9529669 oder per Email an: zensus.info@rhein-lahn.rlp.de.
Bei Fragen zu Gebäude- und Wohnungszählung können Sie sich an das Statistische Landesamt wenden: 02603-504 8000 (Mo.-Fr. 7 bis 21 Uhr, Sa. 9 bis 16 Uhr) oder kontakt-zensus@statistik.rlp.de.