Nr. 231 - Rhein-Lahn-Kreis. Coronabedingt haben insbesondere Einrichtungen mit Gastronomiebetrieb wirtschaftliche Einbußen erlitten. Umso erfreulicher ist für die gesamte Lebensmittelbranche die Rückkehr zu einem hoffentlich bald wieder eintretenden Normalbetrieb.
Für alle, die nunmehr erstmalig Speisen in gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es aber, auf die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zu achten. Danach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Hygienebelehrung unterziehen. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe wurden seit vielen Jahren als Präsenzveranstaltung durchgeführt.
Coronabedingt ist inzwischen ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden, das ohne jegliche Infektionsgefährdung schnell, sicher und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann.
Ende April startete das Online-Portal der Kreisverwaltung und kann nun eine große Resonanz verzeichnen. Bereits 68 Personen haben an der Online-Hygienebelehrung teilgenommen.
Über das Verfahren können Termine reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 16 Sprachen angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates. Interessenten finden alle Informationen auf der Webseite https://www.rhein-lahn-kreis.de/buergerservice-uebersichten/leistungen/RLP:entry:255216/belehrung-und-bescheinigung-nach-dem-infektionsschutzgesetz-ifsg/.