Ortstermin Lückenschluss Lahntal Rad- und Wanderweg


Nr. 343 - Rhein-Lahn-Kreis. Zur Klärung von offenen Fragen lud Landrat Jörg Denninghoff die Mitglieder des Kreistages und die Bürgermeister der Gemeinden Cramberg, Balduinstein, Geilnau und Scheidt zu einem Ortstermin zum Lückenschluss des Lahntal Rad- und Wanderweg an die beiden Brückenbauwerke in Cramberg an der Lahn ein. In seiner Vertretung begrüßte die Erste Kreisbeigeordnete Gisela Bertram die Anwesenden und führte mit einem kurzen Rückblick in die Historie des Projekts ein. Die Ausführungsplanung der Ingenieurleistungen orientiert sich streng an der Planung, die zum rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss geführt hat und sowohl den Gremien als auch der Öffentlichkeit im Vorfeld vorgestellt wurden.

Der Leiter des Zentralen Grundstücks- und Gebäudemanagement der Kreisverwaltung, Marcel Driesch und Cornelia Crell vom Planungsbüro GRE erläuterten die technischen Herausforderungen der Maßnahme. Die beiden Brückenbauteile wurden mittels Schwertransporten in mehreren Teilen vom Bodensee aus nach Laurenburg geliefert, von wo aus sie per Ponton auf der Lahn weiter transportiert wurden. Beide Mittelteile sind jeweils 50 Meter lang und wiegen jeweils ca. 18 Tonnen. Sie sind in Leichtbauweise aus Aluminium gebaut.

In der Gesprächsrunde konnten offene Fragen geklärt werden. So hält sich der Umwelteingriff an die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses und wurde in allen Einzelheiten mit der Oberen Naturschutzbehörde abgestimmt. Zur Andienung der Baustelle war es alternativlos erforderlich, einen Forstwirtschaftsweg in der Gemarkung Scheidt bis zur Schleuse Scheidt herzurichten, weil der vorhandene Betriebsweg der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, der von Geilnau aus an die Schleuse führt, auf 12 Tonnen abgelastet ist und nicht zur Befahrung mit Baufahrzeugen zugelassen wurde. Um die Auflagen der Berufsgenossenschaft für die Nutzung des Weges zu erfüllen, musste der Weg entsprechend hergerichtet werden.

Derzeit laufen Restarbeiten durch die Firma Abel & Weimar an den beiden Brückenteilen (z.B. Schließen von Dehnungsfugen, Abdeckung an den Wasserabläufen und Anbringen der Geländer an den Vorlandbrücken zur Absturzsicherung). Nachdem am vergangenen Dienstag die Abnahme der durch die Baumaßnahme betroffenen Flächen und der Wasserstraße durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn erfolgte, steht vor der Freigabe des Radweges zur Nutzung noch die Abnahme der Landespflegerischen Maßnahmen aus dem Planfeststellungsbeschluss durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Naturschutzbehörde, an. Diese sehen unter anderem die Bepflanzung entlang des Weges und die Errichtung einer Zaunanlage vor.

Die Kreisverwaltung bittet daher weiterhin um Beachtung der Sperrungen bis zur offiziellen Freigabe.