Nr. 68 - Rhein-Lahn-Kreis. Am 13. März wird der neue Landrat des Rhein-Lahn-Kreises gewählt. Ab dem 14. Februar erfolgt der Versand der Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten. Ab diesem Tag können auch die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Wir bitten, von der Möglichkeit der Briefwahl in Pandemiezeiten Gebrauch zu machen, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Die Briefwahl kann auf folgenden Wegen bei den Verbandsgemeindeverwaltungen bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein beantragt werden:
1. Schriftlich: Nutzen Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlberechtigung oder reichen einen formlosen Brief unter Angabe des Namens, Geburtsdatums, Anschrift und mit einer Unterschrift versehen ein
2. Online: Über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
3. Per E-Mail unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und Anschrift
4. Per Fax ebenfalls unter Angabe des Namens, Geburtsdatums, Anschrift und mit einer Unterschrift versehen
5. Online über die Website der zuständigen Verbandsgemeinde bzw. Stadt Lahnstein
6. Nach persönlicher Vorsprache bei der zuständigen Verbandsgemeinde bzw. Stadt Lahnstein
Weitere Informationen zur Briefwahl können Sie den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden und der Stadt Lahnstein sowie deren Internetpräsenz entnehmen.