Nr. 314 - Rhein-Lahn-Kreis. Auf dem Lahnradweg soll, gemäß Bauvertrag, im Bereich Laurenburg - Scheidt - Geilnau eine 10cm dicke wassergebundene Deckschicht aufgebracht werden. Die wassergebundene Deckschicht darf nach dem Einbau für mindestens zwei Wochen nicht betreten und befahren werden, damit sie hydraulisch abbinden kann. Vor dem Einbau der wassergebundenen Deckschicht, voraussichtlich am 12. September, wird der Weg ordnungsgemäß abgesperrt.
Die bisherige Erfahrung zeigt jedoch, dass der noch nicht fertiggestellte Radweg trotz aller Sperrungen durch Fahrradfahrer befahren wird.
Diese Befahrungen beruhen auf ordnungswidrigen Handlungen. Durch eine zu frühe Befahrung der wassergebundenen Deckschicht wird eine erhebliche Störung des abzubindenden Korngefüges herbeigeführt, was letzten Endes zur Zerkrümmelung der Oberfläche führt. Die Kreisverwaltung bittet daher alle Radfahrer, die benannte Strecke nicht zu befahren.