Nr. 352 – Rhein-Lahn-Kreis. Die Kreisverwaltung gibt Hinweise zu Kerzen und offenem Feuer im Advent. Jedes Jahr zur Advent- und Weihnachtszeit kommt es zu vielen Bränden durch Kerzen, die hätten vermieden werden können. Kerzen können schnell einen Wohnungsbrand auslösen. Beachtet man einige Regeln bei Umgang mit offenem Feuer, ist die Gefahr jedoch gering.
- Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen.
- Kerzen gehören in einen festen und nicht brennbaren Ständer.
- Stellen Sie Kerzen nicht in die Nähe von brennbaren Gegenständen.
- Löschen Sie Kerzen rechtzeitig vor dem vollständigen Abbrennen.
- Entsorgen Sie ausgetrocknetes Tannengrün rechtzeitig.
- In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen besser.
- Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden.
Um im Falle eines Brandes schnell reagieren zu können, wird empfohlen, einen vollen Eimer Wasser und einen Lappen bereit zu stellen. Sollte das Löschen dennoch nicht möglich sein, verlassen Sie sofort den Raum, schließen Sie die Türen und alarmieren Sie die Feuerwehr mit dem Notruf 112.