Die Abfallgebühr ist fällig


Nr. 247 - Rhein-Lahn-Kreis. Die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn weist darauf hin, dass am 1. September 2023 die zweite Rate der Abfallgebühr fällig wird. Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss sich um nichts kümmern - die Gebühren für die Abfallentsorgung werden automatisch abgebucht. Wenn kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, sind die Gebühren unter Angabe des Kassenzeichens/Mandatsreferenz (siehe Gebührenbescheid) auf das Konto des Abfallwirtschaftsbetriebes zu überweisen. Die Gebühr muss fristgerecht überwiesen werden, da ansonsten eine Mahnung erfolgt. Aus Kostengründen werden keine Fälligkeitsanzeigen zur zweiten Fälligkeit am 1. September verschickt.

Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft empfiehlt allen Gebührenzahlern das SEPA-Lastschriftmandat. Die Vorteile bestehen darin, dass die Zahlungen zwei Mal im Jahr automatisch erfolgen und keine Mehrkosten durch Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung entstehen können.

Das SEPA-Lastschriftmandat muss der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft schriftlich vorliegen: Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems. Fax: 02603/9726301. Folgende Angaben sind erforderlich: Name und Anschrift, IBAN, BIC und Kassenzeichen/Mandatsreferenz (siehe Gebührenbescheid). Einen Vordruck „SEPA-Lastschriftmandat“ findet man auf der Webseite der Abfallwirtschaft www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de unter Service/Anträge.