Nr. 369 – Rhein-Lahn-Kreis. Der Kreistag hat zum 1. Januar 2024 eine neue Gebührensatzung für die Kreisvolkshochschule des Rhein-Lahn Kreises beschlossen.
Ermäßigungen sind weiterhin möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahmegebühren müssen kostendeckend sein. Um dies sicherzustellen, war eine Anpassung der Gebührensatzung zwingend erforderlich.
Die aktuelle Gebührensatzung kann eingesehen werden unter: https://www.rhein-lahn-kreis.de/rhein-lahn-kreis/kreisrecht/
Das neue Semesterprogramm ist nun verfügbar und kann auf der Homepage der Kreisvolkshochschule auch für alle Außenstellen eingesehen werden: https://www.kvhs-rhein-lahn.de/
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle unter geschaeftsstelle@kvhs-rhein-lahn.de oder telefonisch 02603/972 163.