Nr. 363 – Rhein-Lahn-Kreis. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, können ab sofort Anträge an die Waffenbehörde online auf www.rhein-lahn-kreis.de, Verwaltung/ Service, Onlineanträge OZG, Waffenbehörde gestellt werden. Folgende Dienstleistungen sind wählbar:
Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person
Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen
Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler bzw. –sachverständige
Kleiner Waffenschein – Erteilung
Eintragung in die Waffenbesitzkarte, Anzeige Erwerb
Anzeige Überlassung einer Waffe
Erteilung Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine oder jagdliche Vereinigungen
Erteilung Waffenschein zum Führen von Schusswaffen
Waffenbesitzkarte – Voreintrag
Verlängerung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen
Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
Antrag auf Verlängerung/Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
Grüne WBK – Erbfall
Anzeige Verlust
Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen
Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten
Erlaubnis zum Schießen – Erteilung
Anzeige Unbrauchbarmachung
Erlaubnis zur Mitnahme – Erteilung
Erlaubnis zur Mitnahme – Verlängerung
Erlaubnis zur Verbringung - Erteilung
Link: https://www.rhein-lahn-kreis.de/verwaltung-service/online-antraege-ozg/ozg-waffenbehoerde/?ticket=1be411d1d97ea2f6b267522711c2be2e#/