Onlineanträge der Waffenbehörde


Nr. 363 –  Rhein-Lahn-Kreis.  Wie die Kreisverwaltung mitteilt, können ab sofort Anträge an die Waffenbehörde online auf www.rhein-lahn-kreis.de, Verwaltung/ Service, Onlineanträge OZG, Waffenbehörde gestellt werden. Folgende Dienstleistungen sind wählbar:

 

Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person

Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen

Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler bzw. –sachverständige

Kleiner Waffenschein – Erteilung

Eintragung in die Waffenbesitzkarte, Anzeige Erwerb

Anzeige Überlassung einer Waffe

Erteilung Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine oder jagdliche Vereinigungen

Erteilung Waffenschein zum Führen von Schusswaffen

Waffenbesitzkarte – Voreintrag

Verlängerung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen

Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses

Antrag auf Verlängerung/Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses

Grüne WBK – Erbfall

Anzeige Verlust

Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen

Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten

Erlaubnis zum Schießen – Erteilung

Anzeige Unbrauchbarmachung

Erlaubnis zur Mitnahme – Erteilung

Erlaubnis zur Mitnahme – Verlängerung

Erlaubnis zur Verbringung - Erteilung

Link: https://www.rhein-lahn-kreis.de/verwaltung-service/online-antraege-ozg/ozg-waffenbehoerde/?ticket=1be411d1d97ea2f6b267522711c2be2e#/