Nr. 58 – Rhein-Lahn-Kreis. Wegen einer digitalen Umstellung auf ein neues Veranlagungs- und Buchhaltungsprogramm wird die Abbuchung der 1. Fälligkeit der Jahresabfallgebühr nicht zum 1. März erfolgen. Grund dafür ist die digitale Übertragung aller Veranlagungsdaten, welche umfangreich und zeitintensiv ist. Deshalb verschiebt sich der automatische Abbuchungstermin für alle Haushalte mit SEPA-Lastschriftmandat auf Mitte bis Ende März. An der Gebührenhöhe ändert sich nichts, lediglich der Abbuchungstermin verschiebt sich.
Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft weist nochmals darauf hin, dass bei Überweisungen und Daueraufträgen eine entsprechende Aktualisierung erfolgen muss. Für die korrekte Zuordnung der Überweisungen muss ab diesem Jahr die neue Objektnummer anstelle des bisherigen Kassenzeichens angegeben werden.
Um längere telefonische Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt die Abfallwirtschaft, sämtliche Änderungswünsche schriftlich zu stellen. Aufgrund der digitalen Umstellung wird es zu längeren Bearbeitungszeiträumen kommen. In dringenden Fällen sind die Mitarbeitenden der Gebührenveranlagung nach wie vor telefonisch erreichbar.
Postalische Änderungsmeldungen können an Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems gesendet werden, Meldungen per E-Mail sind an
abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de möglich.