Nr. 100 - Rhein-Lahn-Kreis. Wie bereits angekündigt, musste die für Anfang März geplante Abbuchung der 1. Fälligkeit der Jahresabfallgebühren verschoben werden. Grund dafür ist die Umstellung auf ein neues Veranlagungs- und Buchhaltungsprogramm. Leider konnten bisher noch nicht alle Probleme bei der Umstellung behoben werden. Sobald die bestehende Softwareumstellung abgeschlossen ist, wird die 1. Fälligkeit bei allen Haushalten mit SEPA-Lastschriftmandat abgebucht. Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft wird vor der Durchführung dieser Abbuchung informieren und bittet um Verständnis.