Nr. 277 – Rhein-Lahn-Kreis. Alte Kleidung, die nicht mehr benötigt wird, gibt man normalerweise in die Altkleidersammlung. Kleidung, die man nicht mehr reparieren kann, kommt in den Restabfall. Doch auch hier gibt es Ausnahmen zu der Regel. Kleidung mit fest verbauter Technik sind kleine Elektrogeräte und gehören deswegen nicht in die Abfalltonne, sondern in den Elektroschrott. Grund dafür sind die Kabel, die im Schuh verbaut sind und recycelt werden. Auch befindet sich in den Schuhen eine Knopfzellenbatterie. Diese kann im Pressfahrzeug oder den Abfallanlagen beschädigt werden und ein Feuer auslösen. Alte Blinkschuhe kann man direkt an den Wertstoffhöfen der Abfallwirtschaft Rhein-Lahn oder im Handel abgeben. Laut Elektrogesetz müssen alle Geschäfte, welche die Schuhe verkaufen, diese auch zur Entsorgung zurücknehmen. Bei der Elektroschrott-Abholung zuhause werden die Schuhe auch mitgenommen. Wer Elektrogroßgeräte zur Abholung angemeldet hat, kann die Schuhe gerne dazustellen. Am besten mit einem Zettel, dass es sich um Blinkschuhe handelt. So wissen auch die Müllwerker Bescheid!