Änderungen beim Gebührenbescheid der Abfallwirtschaft


Nr. 11 - Rhein-Lahn-Kreis. In diesem Jahr wird es zu Änderungen beim Jahresgebührenbescheid für die Abfallgebühren kommen. Die Gebührenhöhe ändert sich nicht. Hintergrund der Änderungen ist die Einführung eines neuen Veranlagungsprogramms.

Die größte Änderung ist, dass ab diesem Jahr das bisherige Kassenzeichen bzw. die Mandatsreferenz durch die neu eingeführte Objektnummer ersetzt wird. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass bei Änderungsmeldungen und Nachfragen von nun an die neue Objektnummer angegeben werden muss. Zudem müssen alle Haushalte, die kein SEPA-Lastschriftmandat haben und die Jahresgebühr entweder selbst oder mittels eines Dauerauftrages überweisen, bei der Überweisung das Kassenzeichen gegen die neue Objektnummer austauschen. Vor allem Haushalte mit Daueraufträgen sollen unbedingt darauf achten, dass sie den Dauerauftrag vor dem selbst gesetzten Überweisungstermin entsprechend anpassen. Eine nachträgliche Rückverfolgung der Überweisung mit dem alten Kassenzeichen ist mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden.

Aus diesem Grund wird empfohlen, für die Jahresabfallgebühr ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies garantiert die automatische Abbuchung der Abfallgebühren zu den im Bescheid genannten Fälligkeiten. Die Vorlage zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann auf der Webseite der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft unter www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de heruntergeladen werden.

Um längere telefonische Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, Änderungswünsche und Rückfragen zum Gebührenbescheid möglichst schriftlich zu stellen. Aufgrund der digitalen Umstellung wird es zu längeren Bearbeitungszeiträumen kommen. In dringenden Fällen sind die Mitarbeitenden der Gebührenveranlagung nach wie vor telefonisch erreichbar. 

Postalische Änderungsmeldungen können an Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems gesendet werden, Meldungen per E-Mail sind an abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de möglich.

Zudem wird darum gebeten, dass alle erhaltenen Bescheide durch die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Die aktuell geltenden Jahresgebühren können sowohl auf der Webseite der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft als auch in der Abfall-Info „Re:Tour 2024“ eingesehen werden. Sollten auf dem Jahresgebührenbescheid Fehler auffallen, möchten diese bitte schriftlich an die Abfallwirtschaft gemeldet werden.