Ärztlicher Bereitschaftsdienst zwischen den Jahren - Patientenservice 116117 hilft rund um die Uhr


Nr. 359 –  Rhein-Lahn-Kreis. Zwischen den Jahren sind erfahrungsgemäß viele Arztpraxen geschlossen. Patientinnen und Patienten, die in dieser Zeit ärztliche Hilfe bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden benötigen und bei denen ohne sofortige Behandlung auch keine bleibenden gesundheitlichen Schäden zu befürchten sind, die aber trotzdem nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten können, stehen die Praxen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und der Patientenservice 116117 der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) bereit, letzterer rund um die Uhr.

Eine Übersicht der Öffnungszeiten der Ärztlichen Bereitschaftspraxen im Rettungsdienstbereich Montabaur (Landkreise Altenkirchen, Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis) im Zeitraum 21. Dezember bis 1. Januar finden Sie nachfolgend:

Hachenburg:   9 bis 22 Uhr
Kirchen:          9 bis 17 Uhr
Montabaur:     9 bis 17 Uhr
Nastätten:       9 bis 17 Uhr
Neuwied:        9 bis 22 Uhr

Der Hausbesuchsdienst der KV RLP ist in Rheinland-Pfalz im Zeitraum 21. Dezember bis 1. Januar rund um die Uhr im Einsatz und überregional unterwegs.

Die Öffnungszeiten können auch jederzeit telefonisch über die 116 117 oder über die Internetseite des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes unter www.116117.de orts- und postleitzahlenbezogen abgerufen werden.

 

 Bei Lebensgefahr immer die 112 wählen

In unmittelbar lebensbedrohlichen Situationen oder wenn ohne unverzügliche Behandlung die Gefahr bleibender Schäden bestünde, ist immer der Rettungsdienst unter der Nummer 112 zu alarmieren. Erkennen die Mitarbeitenden des Patientenservices 116117 während ihrer Abfrage eine entsprechende Gefahr, nutzen sie die direkte Schnittstelle zum Rettungsdienst.

Medikamente besorgen und Hausapotheke füllen

Bei bestimmten Anliegen können Patientinnen und Patienten selbst dazu beitragen, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst an den Feiertagen und zwischen den Jahren zu entlasten und damit mögliche Wartezeiten zu verkürzen. Chronisch Kranke, die Medikamente benötigen und wissen, dass ihre Praxis geschlossen ist, sollten sich rechtzeitig vor Weihnachten eine ausreichende Menge an Medikamenten verschreiben lassen. Gleiches gilt für Patientinnen und Patienten, die bis Anfang Januar Medikamente benötigen.

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung