Nr. 279 – Rhein-Lahn-Kreis. Wie bereits mitgeteilt, wurde in einer Sondersitzung des Kreistages intensiv über den Betrauungsakt und den damit verbunden Verlustausgleich in Bezug auf das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) beraten.
Nach § 2 Absatz 2 des Landeskrankenhausgesetzes haben die Landkreise die Pflichtaufgabe, Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben, wenn kein anderer Träger diese Aufgabe übernimmt.
In den letzten Monaten war fraktionsübergreifend deutlich geworden, dass man im Falle Nastätten nicht nur etwas tun muss, sondern auch tun will, um die medizinische Versorgung in der Region zu sichern.
Ein besonderes Augenmerk wurde auf das Zukunftskonzept gelegt, das von der Verwaltung und GKM entwickelt werden soll, um auch über das Jahr 2025 hinaus den Betrieb des Krankenhauses in Nastätten betreiben zu können.
„Der Rhein-Lahn-Kreis bekräftigt mit Nachdruck, dass das Krankenhaus in Nastätten auch in den kommenden Jahren weiterhin betrieben wird. Diese Entscheidung unterstreicht unser Engagement für die Gesundheitsversorgung in der Region und sichert die medizinische Betreuung für die Bevölkerung langfristig. Wir halten am Standort Nastätten dauerhaft fest!“, betont Landrat Jörg Denninghoff. „Zurzeit laufen noch Abstimmungsgespräche mit dem Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein, aber ich bin mir sicher, dass diese bald zu einem positiven Ergebnis führen“, so der Landrat weiter.