Erfolgreicher Infotag rund um das Vorsorgen, Verfügen und Regeln


Nr. 335 – Rhein-Lahn-Kreis. Vor kurzem fand ein Informationstag im Kreishaus in Bad Ems statt. Drei Themen wurden in drei Vorträgen dem interessierten und zahlreich erschienenen Publikum näher gebracht. Auch die umfangreichen Fragerunden nach den Vorträgen halfen, die Themen besser zu verstehen.

Der Veranstalter, die Kreisvolkshochschule des Rhein-Lahn-Kreises, konnte die Verbraucherzentrale RLP e.V., Beratungsstelle Koblenz, DRK Rhein-Lahn e.V. sowie AWO Rhein-Lahn e.V. als Kooperationspartner gewinnen.

 

Der erste Vortrag beschäftigte sich mit dem digitalen Nachlass: Menschen gehen - Daten bleiben.

Referentin Ursula Schwippert von der Verbraucherzentrale RLP e.V., Beratungsstelle Koblenz, ging der Frage nach, was mit digitalen Daten passiert, wenn man stirbt. Verträge werden online abgeschlossen und digital hinterlegt, Konten online geführt. Was kommt auf die Hinterbliebenen zu, wenn sie an Vertragsinformationen gelangen müssen und Online-Konten von Verstorbenen verwalten sollen.

 

Beim zweiten Vortrag drehte sich alles um die Patientenverfügung und die Vorsorgeverfügung.

Was passiert, wenn ich durch einen Unfall oder schwere Krankheit nicht mehr selbst über meine persönlichen Angelegenheiten und medizinische Behandlung entscheiden kann? Wer entscheidet dann für mich? Klarheit und Sicherheit können Vollmachten und eine Patientenverfügung schaffen. Doch wo liegt der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung? Worauf ist beim Verfassen zu achten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gaben Maria Francina Hamlischer vom Betreuungsverein DRK Rhein-Lahn e.V. und Ekaterina Kirsch vom Betreuungsverein der AWO Rhein-Lahn e.V.

 

Der dritte Vortrag beleuchtete die Vorteile und Risiken einer Vorsorgevollmacht sowie deren Wirksamkeit, Gebrauch und Missbrauch.

Krankheit, Unfall oder die Gebrechlichkeit im Alter führen nicht selten zu Einschränkungen, die ein selbstverantwortliches Handeln und Entscheiden unmöglich machen. Ehegatten, Kinder oder nahe Angehörige sind keine gesetzlichen Vertreter und können nur mit einer schriftlichen Willenserklärung - also einer Vollmacht - handeln. Die Instrumente der Vorsorgeverfügungen (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung) bieten in diesem Fall ein hohes Maß an Selbstbestimmung zur Grundlage für persönliche Wünsche und Bedürfnisse. Darüber hinaus ermöglichen sie zusätzliche Anweisungen, wie beispielsweise persönliche Angelegenheiten geregelt werden sollen. Im Vortrag wurde auch das Ehegattenvertretungsrecht vorgestellt. Maria Francina Hamlischer vom Betreuungsverein DRK Rhein-Lahn e.V. und Ekaterina Kirsch vom Betreuungsverein der AWO Rhein-Lahn e.V. haben grundlegende Erläuterungen zur Vorsorgeverfügungen und deren Erstellung innerhalb des etwa einstündigen Vortrages vermittelt.

 

 

Foto: Kreisverwaltung/ Saskia Daubach-Metz

Gebannt lauschten Besucher des Infotages der Referentin Ursula Schwippert von der Verbraucherzentrale RLP e.V., Beratungsstelle Koblenz beim Vortrag  Digitalen Nachlass: Menschen gehen - Daten bleiben.