Melde- und Nachweispflicht von artgeschützten Tieren


Rhein-Lahn-Kreis. Die Untere Naturschutzbehörde macht darauf aufmerksam, dass ab dem 1. Januar 2025 bei der zuständigen Behörde das digitale Meldeportal MelBA zur An- und Abmeldung artgeschützter Tiere zur Verfügung steht.

 

Die Registrierung zur Datenbank erfolgt über nachfolgenden Link:

 

https://melba-anmeldung.naturschutz.rlp.de

 

Es handelt sich bei der Website um eine Datenbank des Landes. Diese soll künftig ausschließlich zur Erfassung artgeschützter Tiere genutzt werden. 

 

Die Untere Naturschutzbehörde bittet daher die Halter artgeschützter Tiere ihre Bestände dort zu erfassen und die erforderlichen Unterlagen hoch zu laden. Sollten Sie bereits außerhalb des Meldeportals Ihren Bestand in der Kreisverwaltung gemeldet haben und diesen jetzt in MelBA erfasst oder aktualisiert haben, teilen Sie dies bitte der Unteren Naturschutzbehörde möglichst per E-Mail zusätzlich mit.

Ziel ist es, alle Bestände aktuell vorzuhalten. Bestandsbücher sind weiterhin der Unteren Naturschutzbehörde in Papierform vorzulegen. Bestandsveränderungen (Nachzuchten, Kauf und Verkauf) sollten jedoch vollständig in MelBA verzeichnet werden.

 

Bei Rückfragen steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung:

 

Bei fachlichen Angelegenheiten:             Bei technischen Angelegenheiten:

Katrin Wieland                                             Lucas Bingel

Katrin.Wieland@rhein-lahn.rlp.de           Lucas.Bingel@rhein-lahn.rlp.de

02603 / 972 370                                          02603 / 972 140