Stellungnahme von Landrat Denninghoff zur Beschlussfassung des Kreistages des Rhein-Hunsrück-Kreises zur Liquiditätssicherung des Standortes Boppard


Nr. 179 - Rhein-Lahn-Kreis. In nicht öffentlicher Sitzung fasste der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises am 24. Juni den Beschluss, die Liquidität des Krankenhauses „Heilig Geist“ zu sichern. Landrat Denninghoff erklärt dazu, dass es bezogen auf den Standort Nastätten eines solchen Beschlusses im Rhein-Lahn-Kreis nicht bedarf, da es sich beim Paulinenstift Nastätten nach dem Landeskrankenhausplan um ein versorgungsrelevantes Krankenhaus handelt. Nach dem Landeskrankenhausgesetz muss ein Landkreis ein versorgungsnotwendiges Krankenhaus als Pflichtaufgabe errichten und unterhalten, soweit kein anderer Träger diese Aufgabe übernimmt. Da die Schließung des Hauses in Nastätten als Teil des Sanierungskonzeptes offen kommuniziert wurde, steht für den Rhein-Lahn-Kreis fest, dass eine Unterstützung erfolgen muss. Die vielschichtigen Rahmenbedingungen dazu müssen noch abgestimmt werden. Hierzu hat der Rhein-Lahn-Kreis eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und eine Anwaltskanzlei beauftragt. In Mitarbeiterversammlungen in Nastätten führte Jörg Denninghoff unmissverständlich aus, dass der Kreis sich nicht nur in der Pflicht sieht, den Standort zu erhalten, sondern sich diese Verpflichtung bereits aus dem Gesetz ergibt.