Rhein-Lahn-Kreis. Mit dem Gesetz zur Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter (GaFöG) hat der Gesetzgeber einen individuellen Rechtsanspruch von Grundschulkindern auf ganztägige Förderung in Tageseinrichtungen geschaffen.
Künftig haben alle Kinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch wird dann stufenweise ausgeweitet und besteht ab Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der Klassenstufen 1-4.
Um die benötigten Betreuungsangebote hierfür zu planen und zu schaffen, führt die Jugendhilfeplanung der Kreisverwaltung derzeit eine Umfrage durch, um Wünsche und Bedarfe mitzuteilen.
Über den QR-Code kann an der Umfrage noch bis zum 28.02.2024 teilgenommen werden. Sie dauert nur wenige Minuten und ist anonym.
Alternativ kann folgender Link genutzt werden:
https://ls.rhein-lahn-kreis.info/index.php/545743?lang=de