Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden - Neue Betrugsmasche


Nr. 311 –  Rhein-Lahn-Kreis. Nach schon bekannten Betrugsversuchen per Telefon, SMS oder E-Mail und gefälschten QR-Codes, die das Ziel haben, Zahlungen auf Konten von Straftätern zu veranlassen, sind nun auf dem Postweg versandte gefälschte Steuerbescheide bekannt geworden, mit denen versucht wird, Geld von möglichen Opfern zu kassieren. In verschiedenen Bundesländern, unter anderem auch in Rheinland-Pfalz, erhielten Bürgerinnen und Bürger vermeintlich Post vom Finanzamt. Der Inhalt: Ein Steuerbescheid mit Zahlungsaufforderung auf ein Konto bei der Sparkasse Weser-Elbe. Bei den Schreiben handelt es sich jedoch um Fälschungen.

Woran kann man einen solchen gefälschten Steuerbescheid erkennen?

 

Auch wenn ein Steuerbescheid auf den ersten Blick echt wirkt, sind etliche Angaben falsch oder fehlen:

-           Adresse und Name des Finanzamts sind falsch.

-           Die Rufnummer ist nicht existent.

-           Steuernummer und/oder IdNr. stimmen nicht.

-           Die angegebene Internetseite: www.finanzverwaltungen.de ist falsch.

-           Der im Adressfeld in kleiner Schriftgröße angegebene Adressat: „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ ist falsch.

-           Stempel/Logo mit Bundesadler am Ende des Schreibens stimmen nicht.

-           Es fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung.

-           Die angegebene Kontoverbindung ist ungewöhnlich (z.B. Bank mit Sitz außerhalb des Bundeslandes).

Das Landesamt für Steuern rät Bürgern, wachsam zu sein und bei Bescheiden darauf zu achten, ob diese ungewöhnlich aussehen oder widersprüchliche Angaben enthalten. Es empfiehlt sich z.B. die Steuernummern, die Angaben zum Finanzamt oder die äußere Aufmachung des Bescheids mit vorherigen Bescheiden zu vergleichen. Im Zweifel sollten Bürger das für sie zuständige Finanzamt kontaktieren, bevor Zahlungen geleistet werden. Bei Vorliegen eines gefälschten Steuerbescheids wird geraten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Sollte ein SEPA-Mandat vorhanden sein, so werden Zahlungen automatisch abgebucht. Die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens auch im Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt ist daher ratsam, da Betrugsmöglichkeiten durch falsche Zahlungsaufforderungen vermieden werden können.

 

Die von der Polizei in Koblenz ausgebildeten Senioren-Sicherheitsberater*innen im Rhein-Lahn-Kreis möchten ihre Erfahrung und ihr Wissen an die Bürger*innen weitergeben. Sie sind als Multiplikatoren nicht mehr wegzudenken und haben als Ansprechpartner*innen eine hohe Akzeptanz. Sie sind Dank der regelmäßig durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen des Polizeipräsidiums Koblenz oder externen Referenten immer gut informiert und können ihr Ehrenamt fachkundig ausüben.

Sie informieren u. a. zu diesen Themen:

                                                                                                                                    

  1. Verbraucherschutz für ältere Menschen
  2. Haustürgeschäfte, Kaffeefahrten und Gewinnmitteilungen
  3. Sicherheitsmerkmale Euro (Banknoten u. Münzen)
  4. Kostenfalle Handy und Wertsachenkennzeichnung
  5. Sicherheit an der Haustür
  6. Enkeltrick
  7. „Mit mir nicht!“ Gemeinsam gegen falsche Polizeibeamte  
  8. Schockanrufe
  9. Unseriöse Handwerker        

 

Wer als Senioren-Sicherheitsberater*in tätig ist, erfahren Sie beim Seniorenbüro „Die Brücke“, Uschi Rustler, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, Tel.: 02603/972-336,

E-Mail: uschi.rustler@rhein-lahn.rlp.de., Internet: www.rhein-lahn-bruecke.de. Weitere Informationen unter www.polizei.rlp.de. Hotline: 0800/550660 sowie bei der Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Koblenz, Tel.: 0261/1031,

E-Mail: beratungszentrum.koblenz@polizei.rlp.de