Nr. 50 – Rhein-Lahn-Kreis. Die Schonfrist für Arbeiten im Garten beginnt am 1. März und ist für viele Hobbygärtner ein wichtiger Termin, da danach größere Rückschneidearbeiten nicht zulässig sind. Deswegen werden vorher nochmal Schere und Rechen geschwungen. Eigenkompostierer legen Heckenschnitt oder dünne Ästchen auf den Kompost. Auch bietet sich die Biotonne an, über die Gartenabfälle entsorgt werden. Sollte die voll sein, kann man den Grünschnitt, sofern vorhanden, auf dem Grünschnittplatz der Ortsgemeinde abgeben. Die Müllabfuhr holt ihn auch zuhause ab. Jeder Haushalt kann zwei Mal pro Jahr drei Kubikmeter Grünschnitt kostenlos zuhause abholen lassen. Dieser muss am Abholtermin gebündelt vors Haus gelegt werden. In die Restabfalltonne soll der Grünschnitt nicht. Die Restabfalltonne wird nicht recycelt oder kompostiert– hier gehen wichtige Wertstoffe verloren!