Nr. 35 – Rhein-Lahn-Kreis. Dem einen oder anderen wird mulmig, wenn er Post vom Finanzamt bekommt. Einem Brief von der Behörde sollte trotzdem immer die nötige Aufmerksamkeit zuteilwerden. Doch dieser Tage ist besonderes Misstrauen angebracht, denn Kriminelle treiben im Namen der Finanzverwaltung ihr Unwesen.
In verschiedenen Bundesländern ist eine neue Betrugsmasche bekannt geworden: Betrüger versenden auf dem Postweg gefälschte Steuerbescheide, in denen aufgefordert wird, Geldbeträge an eine dort angegebene Bankverbindung zu überweisen. Auch wenn der Steuerbescheid auf den ersten Blick echt wirkt, sind die entscheidenden Angaben zumeist falsch oder fehlen, wie die hessische Steuerverwaltung mitteilt.
Die Behörde rät deshalb eindringlich, bei Erhalt eines Steuerbescheides dessen Echtheit zu überprüfen.
Daran erkennen Sie einen gefälschten Steuerbescheid
- Ziehen Sie dazu nach Möglichkeit einen Steuerbescheid aus dem Vorjahr zum Vergleich heran.
- Wurde Ihre persönliche Identifikationsnummer (IdNr.) und Ihre Steuernummer zutreffend aufgeführt? Ihre persönliche IdNr. bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht durch zum Beispiel einen Umzug, eine Namensänderung oder durch die Änderung des Familienstandes.
- Die im Briefkopf angegebene Absenderangabe „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland" zum Beispiel ist falsch. Absender eines Steuerbescheids ist immer das zuständige Finanzamt.
- Die gefälschten Steuerbescheide weisen häufig Unrichtigkeiten im äußeren Erscheinungsbild auf (zum Beispiel Schreibfehler, falsche Landeswappen oder Bundesadler).
- Handelt es sich bei der angegebenen Bankverbindung um die Bankverbindung der Finanzkasse Ihres zuständigen Finanzamtes?
- Sollten Sie Zweifel an der Echtheit des erhaltenen Steuerbescheids haben, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt. Bei Vorliegen eines gefälschten Steuerbescheids wird zudem geraten, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Hinweis: Sollte ein SEPA-Mandat vorhanden sein, so werden fällige Zahlungen automatisch abgebucht. Die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens auch im Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt ist daher ratsam, da so Betrugsmöglichkeiten durch falsche Zahlungsaufforderungen vermieden werden können.
Die von der Polizei in Koblenz ausgebildeten Senioren-Sicherheitsberater*innen im Rhein-Lahn-Kreis möchten ihre Erfahrung und ihr Wissen an die Bürger*innen weitergeben. Sie sind als Multiplikatoren nicht mehr wegzudenken und haben als Ansprechpartner*innen eine hohe Akzeptanz. Sie sind Dank der regelmäßig durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen des Polizeipräsidiums Koblenz oder externen Referenten immer gut informiert und können ihr Ehrenamt fachkundig ausüben.
Wer als Senioren-Sicherheitsberater*in tätig ist, erfahren Sie beim Seniorenbüro „Die Brücke“, Uschi Rustler, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, Tel.: 02603/972-336,
E-Mail: uschi.rustler@rhein-lahn.rlp.de., Internet: www.rhein-lahn-bruecke.de.
Weitere Informationen unter www.polizei.rlp.de. Hotline: 0800/550660 sowie bei der Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Koblenz, Tel.: 0261/1030, E-Mail: beratungszentrum.koblenz@polizei.rlp.de