Versand der Abfallgebührenbescheide


Nr. 26 - Rhein-Lahn-Kreis. Auch in diesem Jahr werden Ende Januar die Bescheide über die Abfallgebühren im Rhein-Lahn-Kreis an die Grundstückseigentümer versandt. Fällig wird die Gebühr wie üblich in zwei Teilraten und zwar zum 1. März und 1. September 2025. Die Gebühren bleiben in diesem Jahr weiterhin stabil.

Die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn bittet Bürgerinnen und Bürger, ihre Bescheide zu prüfen. Auch auf der Rückseite der Gebührenbescheide sind wichtige Informationen und Erläuterungen zu finden. Eine Gebührenübersicht mit den Haushaltstarifen ist unter www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de zu finden. Soweit Änderungswünsche zur Gebührenfestsetzung bestehen, bittet die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn um eine schriftliche Mitteilung innerhalb eines Monats unter Angabe der Objektnummer: Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, Fax: 02603/9726301, E-Mail: abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de

Für Fragen zum Gebührenbescheid stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft Rhein-Lahn gerne zur Verfügung. Da die telefonische Erreichbarkeit vor allem in der ersten Woche nach Versand der Bescheide aufgrund vieler Fragen eingeschränkt ist, sollten Änderungswünsche und erste Fragen postalisch oder per E-Mail erfolgen. Bei dringenden Fragen stehen die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter telefonisch zur Verfügung. Die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn bittet zudem um Beachtung, dass ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Aus Kostengründen werden keine Fälligkeitsanzeigen zur zweiten Fälligkeit am 1. September verschickt. Über eine pünktliche Zahlung der Abfallgebühr braucht man sich keine Sorgen zu machen, wenn man der Abfallwirtschaft Rhein-Lahn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Dieses Mandat ist völlig ohne Risiko, da es jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Gleichzeitig bietet es den Vorteil, dass die rechtzeitige Zahlung der Abfallgebühren automatisch geschieht. Ein Vordruck zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats ist auf der Webseite der Abfallwirtschaft zu finden: www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de