Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.  Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen.  Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich.  Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.

    Ausbildungsförderung kann vielfach auch für einen Schulbesuch, ein Studium oder ein Praktikum im Ausland gewährt werden.

    Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie als Schülerin oder Schüler oder als Studierender die erforderlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen
    • Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
      • beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester 
      • bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen
    • deutscher Staatsbürger
    • ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
    • ständiger Wohnsitz im Inland
    • maximal 29 bzw. 34 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
    • die Dauer der Auslandsausbildung beträgt mindestens drei Monate
    • Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Auslandsausbildung nicht aus
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf Ausbildungsförderung
    • Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
    • Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
    • Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
    • Nachweise über Studiengebühren
    • förmlicher Antrag
    • Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis über das Praktikum
    • Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder Lebenspartners
    • Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr /
      ​wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
      • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
      • ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag vom vorletzten Kalenderjahr

    Die zuständige Stelle informiert Sie, sofern weitere Unterlagen benötigt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen.

    Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.

    BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben. Den Erstantrag sollten Sie des-halb sofort nach der Zusage der ausländischen Schule oder der Zulassung zum Auslandsstudi-um stellen. Ausbildungsförderung wird in der Regel für die Dauer der Auslandsausbildung, längstens jedoch für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen. 
     
    Wegen der aufwändigeren Antragsbearbeitung bei der Auslandsförderung empfiehlt sich eine Antragstellung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

    Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online auszufüllen. Sie müssen die Formulare nur noch ausdrucken, unterschreiben und anschließend der zuständigen Stelle über-senden. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie eine Übersicht mit Unterlagen, die Sie noch zusätzlich einreichen müssen. Sollten darüber hinaus noch Nachweise fehlen, werden diese von der zuständigen Stelle von Ihnen noch angefordert.

    Die erforderlichen Formblätter sind ebenfalls bei den zuständigen Stellen erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.

    Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da für eine Auslandsausbildung innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz Zuschläge für Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherung geleistet werden. Bei Auslandsausbildungen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz wird ggf. zusätzlich ein monatlicher Auslandszuschlag zum Ausgleich der Kaufkraftunterschiede gewährt.
     

    BAföG-Hotline: +49 800 223-6341 (kostenfrei)

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Studierende bei den (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämter  für Ausbildungsförderung.
Dies gilt auch, wenn  Sie bereits im Inland Ausbildungsförderung erhalten oder nur einen Teil Ihrer Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland absolvieren wollen.
Weitere Informationen und das für Ihr Zielland zuständige Amt für Ausbildungsförderung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende