Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe, die unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung stattfindet. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form der Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie.
Besonders geeignet ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für Alleinerziehende, die bei der Bewältigung des familiären Alltags Unterstützung benötigen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-KreisZuständigkeiten:
Stadt Lahnstein A - F Dr. Fahrig Katharina -586
Stadt Lahnstein G - R Jurecz Corinna -289
Stadt Lahnstein S - Z Schuster Sophie -565
ehem. VG Nassau Kost Jannik -244
ehem. VG Bad Ems Tekin Sibel 564
Stadt Bad Ems A - N Kanders Nele -501
Bad Ems O - Z, alte VG Braubach nicht besetzt -223
Stadt Braubach Thiel Jenny -192 -
ehem. VG Loreley Hofmann Christina -533
Stadt Diez / Altendiez A - J Ackermann Natascha -224
Stadt Diez / Altendiez K - Q Tögl Lisa -193
Stadt Diez / Altendiez R - X Bräutigam Ilona -433
Stadt Diez / Altendiez Y - Z Ackermann Natascha -224
VG Diez A - C u. Holzheim Bonn Ronja -543
VG Diez D - Z (außer Holzheim) nicht besetzt -302
VG Hahnstätten Bonn Ronja -543
VG Katzenelnbogen Bandur Ricarda -243
VG Nastätten Baumeister Kaja -232
UMA/minderjährige Flüchtlinge Richter Tabea -331
Teaser
Sie als Familie oder Alleinerziehende/-r benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt das örtliche Jugendamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.
Rechtsgrundlage