Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe, die unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung stattfindet. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form der Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie.

    Besonders geeignet ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für Alleinerziehende, die bei der Bewältigung des familiären Alltags Unterstützung benötigen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis

    Zuständigkeiten:

    Stadt Lahnstein A - F Dr. Fahrig Katharina -586 

    Stadt Lahnstein G - R Jurecz Corinna -289 

    Stadt Lahnstein S - Z Schuster Sophie -565

    ehem. VG Nassau Kost Jannik -244 

    ehem. VG Bad Ems Tekin Sibel 564

    Stadt Bad Ems A - N Kanders Nele -501 

    Bad Ems O - Z, alte VG Braubach nicht besetzt -223 

    Stadt Braubach Thiel Jenny -192 -

    ehem. VG Loreley Hofmann Christina -533

    Stadt Diez / Altendiez A - J Ackermann Natascha -224 

    Stadt Diez / Altendiez K - Q Tögl Lisa -193 

    Stadt Diez / Altendiez R - X Bräutigam Ilona -433 

    Stadt Diez / Altendiez Y - Z Ackermann Natascha -224

    VG Diez A - C u. Holzheim Bonn Ronja -543 

    VG Diez D - Z (außer Holzheim) nicht besetzt -302 

    VG Hahnstätten Bonn Ronja -543 

    VG Katzenelnbogen Bandur Ricarda -243 

    VG Nastätten Baumeister Kaja -232

    UMA/minderjährige Flüchtlinge Richter Tabea -331 

  • Teaser

    Sie als Familie oder Alleinerziehende/-r benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie.

  • Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt das örtliche Jugendamt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

  • Rechtsgrundlage