Schülerbeförderung durchführen
Leistungsbeschreibung
Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird.
Voraussetzungen
Der Schulweg ist für die Schülerin oder den Schüler nicht zumutbar. Dies ist dann der Fall, wenn der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als 2 Kilometer, bei den weiterführenden Schulen länger als 4 Kilometer oder der Schulweg besonders gefährlich ist.
Der Anspruch auf Schülerbeförderung bezieht sich auf die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-KreisEs muss ein Antrag auf Übernahme der Fahrkosten gestellt werden. Das Formular hierzu finden Sie unter Anträge/ Formulare.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-KreisEine Antragstellung bis zum 30.04. eines jeden Jahres wird empfohlen, damit eine Aushändigung der Schülerfahrkarte zum Schulbeginn gewährleistet werden kann.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-KreisBei Anträgen auf Schülerbeförderung, die einkommensabhängig gewährt wird (Sekundarstufe II), ist dem Antrag der maßgebliche Einkommenssteuerbescheid beizufügen.
Allgemeines
Formulare Schulen
Antrag Grund- u Förderschulen 2024/2025.pdf
Antrag Sekundarstufe I 2024/2025.pdf
Antrag Berufsschule Sekundarstufe I 2024/2025.pdf
Antrag Sekundarstufe II 2024/2025.pdf