Ausbildungsförderung Rückforderung für Schüler

  • Leistungsbeschreibung

    Für den Besuch allgemein bildender Schulen (z.B. Realschule, Gymnasium) kann ab Klasse 10 ausnahmsweise dann BAföG gewährt werden, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen und die Schule vom Wohnort der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann.

    Der Besuch mindestens zweijähriger berufsbildender Schulen (z.B. Berufsoberschule, Berufsfachschule,) ist in der Regel förderungsfähig. Einjährige berufsbildende Schulen werden nur  in Ausnahmefällen gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie die erforderlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung nicht anderweitig aufbringen können.


An wen muss ich mich wenden?

Ihren Antrag auf BAföG müssen Sie in der Regel bei dem Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Ihre Eltern den ständigen Wohnsitz haben, einreichen. Ämter für Ausbildungsförderung sind bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet.

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