Ausbildungsförderung Rückforderung für Schüler
Leistungsbeschreibung
Für den Besuch allgemein bildender Schulen (z.B. Realschule, Gymnasium) kann ab Klasse 10 ausnahmsweise dann BAföG gewährt werden, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen und die Schule vom Wohnort der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann.
Der Besuch mindestens zweijähriger berufsbildender Schulen (z.B. Berufsoberschule, Berufsfachschule,) ist in der Regel förderungsfähig. Einjährige berufsbildende Schulen werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie die erforderlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung nicht anderweitig aufbringen können.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Ihren Antrag auf BAföG müssen Sie in der Regel bei dem Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Ihre Eltern den ständigen Wohnsitz haben, einreichen. Ämter für Ausbildungsförderung sind bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet.