Kinder und Jugendliche Inobhutnahme

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bei einer akuten Gefahr für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, eine Inobhutnahme durchzuführen. Kinder und Jugendliche können sich auch selbständig an das Jugendamt wenden und darum bitten, in Obhut genommen zu werden.

    Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis

    Zuständigkeiten:

    Stadt Lahnstein A - F Dr. Fahrig Katharina -586 

    Stadt Lahnstein G - R Jurecz Corinna -289 

    Stadt Lahnstein S - Z Schuster Sophie -565

    ehem. VG Nassau Kost Jannik -244 

    ehem. VG Bad Ems Tekin Sibel 564

    Stadt Bad Ems A - N Kanders Nele -501 

    Bad Ems O - Z, alte VG Braubach nicht besetzt -223 

    Stadt Braubach Thiel Jenny -192 -

    ehem. VG Loreley Hofmann Christina -533

    Stadt Diez / Altendiez A - J Ackermann Natascha -224 

    Stadt Diez / Altendiez K - Q Tögl Lisa -193 

    Stadt Diez / Altendiez R - X Bräutigam Ilona -433 

    Stadt Diez / Altendiez Y - Z Ackermann Natascha -224

    VG Diez A - C u. Holzheim Bonn Ronja -543 

    VG Diez D - Z (außer Holzheim) nicht besetzt -302 

    VG Hahnstätten Bonn Ronja -543

    VG Katzenelnbogen Bandur Ricarda -243 

    VG Nastätten Baumeister Kaja -232 

    UMA/minderjährige Flüchtlinge Richter Tabea -331