Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H) Beantragung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden. Dabei kommt es auf den Tag der ersten Zulassung an. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.

    Oldtimer sind nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H".

    Daneben gibt es das rote Oldtimerkennzeichen. Dieses beginnt mit "07". Sie können es für mehrere Oldtimer und für folgende Zwecke verwenden:

    • An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen
    • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit Oldtimern
    • Fahrten zur Wartung und Reparatur des Oldtimers

    Hinweis:  Historische Fahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

    Wenn Sie in eine Umweltzone fahren wollen, beachten Sie bitte die Leistung " Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in Umweltzonen ".

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Wohnorts, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:         
    • bei Firmen:        
      • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung     
      • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug   
      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
    • wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:           
    • wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt wurde zusätzlich:        
      • Stilllegungsbescheinigung   
      • Fahrzeugbrief   
      • Gutachten (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
    • wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:      
      • alter Fahrzeugbrief 
      • Gutachten(Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
      • Vollgutachten   

    Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.