Mietwagengenehmigung beantragen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Anträge / Formulare
Leistungsbeschreibung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Ein entsprechender Antrag ist bei der für Sie zuständigen unteren Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis- Formeller Antrag (Name, Vorname des Antragstellers; Wohn-und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl, Fahrzeugtyp, Fahrzeuggröße/Anzahl der Sitzplätze )
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmer, dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/ Verkehrsleiter)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei Unternehmen)
- Gewerbeanmeldung
Allgemeine Unterlagen:
- Fahrzeugliste, ggf. Mietfahrzeuge
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-KreisEtwaige anfallende Gebühren beziehen sich auf den Einzelfall und können nicht pauschal genannt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-KreisDer Antragsteller hat Sorge dafür zu tragen, dass der Antrag auf Weiterbewilligung einer Konzession rechtzeitig (ca. 2 Monat vorher), bei der zuständigen Behörde gestellt wird.
Rechtsgrundlage
- § 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
- § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BOKraft)
- Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmers (PBZugV)
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 15 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Anträge / Formulare