Schulbuchausleihe
Leistungsbeschreibung
Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.
Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-KreisFür jedes Schuljahr ist eine erneute Antragsstellung bzw. Anmeldung erforderlich!
Bitte beachten Sie die Hinweise und das Antragsformular.
Sie müssen den Antrag auf Lernmittelfreiheit jeweils bis zum 15. März eines Jahres für das Folgeschuljahr bei dem zuständigen Schulträger (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, Stadt, Kreis oder privater Träger) der Schule stellen, die voraussichtlich besucht wird.
Wer der zuständige Schulträger ist, erfahren Sie im Sekretariat der Schule.https://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/schuljahr-20232024.html
Antrag_Lernmittelfreiheit_Schuljahr_2023_2024_ausfuellbares_PDF.pdf
Merkblatt_Lernmittelfreiheit_Schuljahr_2023-2024_Final.pdf
Welche Gebühren fallen an?
Bei der entgeltlichen Ausleihe ist die Gebühr abhängig von den ausgeliehenen Schulbüchern. Für ein einjährig verwendetes Schulbuch wird eine Gebühr von einem Drittel des Ladenpreises erhoben. Für ein zwei- oder dreijährig verwendetes Schulbuch fällt eine Gebühr von einem Sechstel des Ladenpreises pro Schuljahr an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Zeitraum für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ändert sich von Jahr zu Jahr und ist abhängig vom Termin der Sommerferien. Er ist im Merkblatt für die Ausleihe gegen Gebühr aufgeführt. Das Merkblatt wird kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums in der Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt.
Rechtsgrundlage