Tierseuchen
Leistungsbeschreibung
Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-KreisWeitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Schweinepest finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Meldung einer Tierhaltung finden Sie hier.
Merkblätter
Info Geflügelhalter Rhein-Lahn Kreis AIV 210416.pdf
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-KreisAnträge:
Was sollte ich noch wissen?
Nach dem Tiergesundheitsgesetz können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch u.a, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.