Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung
Leistungsbeschreibung
Abfälle sollen so weit wie möglich gar nicht erst entstehen (Abfallvermeidung) oder Gegenstände sollen repariert und wieder genutzt werden (Wiederverwendung, z.B. Möbel, Schuhe, Kleidung). Ist dies nicht möglich, sind Abfälle möglichst hochwertig zu verwerten (z.B. Altpapier oder Altglas recyceln, Bioabfälle kompostieren oder vergären). Am Ende der Abfallhierarchie steht die Beseitigung der Abfälle, d.h. verbrennen oder deponieren.
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-KreisRechtsgrundlage